Frühgeburten und Leid vermeiden
In den letzten Jahren haben immer mehr Frauen an
der Selbstvorsorge-Aktion teilgenommen oder um eine Beratung
gebeten. Dies ist auf die guten Ergebnisse und die zunehmende
Bekanntheit der Selbstvorsorge-Aktion zurückzuführen. Wir freuen
uns über diesen großen Erfolg!
Unser Institut wird fast ausschließlich über
Spenden und Stiftungen finanziert.
Wir beraten überregional und
kostenlos Frauen, die bereits eine oder mehrere Fehl- oder
Frühgeburten hatten und informieren und beraten allgemein zu
Fragen der Frühgeburtsvermeidung. Allen Schwangeren empfehlen wir
die Selbstvorsorge-Aktion für
Schwangere. Vielen Frauen, die schon mehrere Fehl- oder
Frühgeburten hatten, konnten wir z.B. durch die Empfehlung eines
Frühen Totalen
Muttermundverschlusses (FTMV) helfen. Mit Hilfe
eines FTMV konnten auch diese beiden Kinder glücklich
das Licht der Welt erblicken:

"Unsere Mutti wurde vom Saling-Institut beraten. Danke!"
Bitte helfen Sie uns, damit wir unser kostenloses
Beratungsangebot und die Selbstvorsorge-Aktion für Schwangere
aufrechterhalten können.
Wir freuen uns über jeden Beitrag. Sie ermöglichen
damit nicht nur, dass wir werdende Mütter kostenlos beraten,
sondern Ihr Beitrag hilft auch den werdenden Müttern, mögliche
Komplikationen in der Schwangerschaft frühzeitig selbst zu
erkennen, um dann durch unverzügliche ärztliche Gegenmaßnahmen
Gefahren abzuwenden.
Falls auch Sie mit einer Spende helfen möchten,
teilen Sie uns gegebenenfalls bitte auch gleich Ihre Adresse mit,
damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zuschicken können.
Online-Spende mit PayPal
Sie können online über den Service von Paypal
spenden. Durch diesen komfortablen Service entstehen
Ihnen keine Kosten.
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Die Spenden sind steuerlich
absetzbar *. |
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* Wir sind wegen Förderung
wissenschaftlicher Zwecke nach §52 Abs. 2, Nr. 1 AO durch
Bescheinigung des Finanzamtes für Körperschaften I in 13347
Berlin, Gerichtsstr. 27 StNr. 27/640/51035 als gemeinnützig
anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen
Freistellungsbescheid vom 17.12.2002 bis auf weiteres nach § 5
Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetztes von der
Körperschaftssteuer befreit.
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