Frühgeburten und Leid vermeiden
In den letzten Jahren haben immer mehr Frauen an der Selbstvorsorge-Aktion teilgenommen oder um eine Beratung gebeten. Dies ist auf die guten Ergebnisse und die zunehmende Bekanntheit der Selbstvorsorge-Aktion zurückzuführen. Wir freuen uns über diesen großen Erfolg!
Unser Institut wird fast ausschließlich über Spenden und Stiftungen finanziert.
Wir beraten überregional und kostenlos Frauen, die bereits eine oder mehrere Fehl- oder Frühgeburten hatten und informieren und beraten allgemein zu Fragen der Frühgeburtsvermeidung. Allen Schwangeren empfehlen wir die Selbstvorsorge-Aktion für Schwangere. Vielen Frauen, die schon mehrere Fehl- oder Frühgeburten hatten, konnten wir z.B. durch die Empfehlung eines Frühen Totalen Muttermundverschlusses (FTMV) helfen. Mit Hilfe eines FTMV konnten auch diese beiden Kinder glücklich das Licht der Welt erblicken:

"Unsere Mutti wurde vom Saling-Institut beraten. Danke!"
Bitte helfen Sie uns, damit wir unser kostenloses Beratungsangebot und die Selbstvorsorge-Aktion für Schwangere aufrechterhalten können.
Wir freuen uns über jeden Beitrag. Sie ermöglichen damit nicht nur, dass wir werdende Mütter kostenlos beraten, sondern Ihr Beitrag hilft auch den werdenden Müttern, mögliche Komplikationen in der Schwangerschaft frühzeitig selbst zu erkennen, um dann durch unverzügliche ärztliche Gegenmaßnahmen Gefahren abzuwenden.
Falls auch Sie mit einer Spende helfen möchten, teilen Sie uns gegebenenfalls bitte auch gleich Ihre Adresse mit, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zuschicken können.
Online-Spende mit PayPal
Sie können online über den Service von Paypal spenden. Duch diesen komfortablen Service entstehen Ihnen keine Kosten.
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Spendenkonto
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Erich Saling Institut
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Postbank Berlin
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BLZ 10010010
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IBAN DE11100100100008192101
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Konto-Nr. 8192101
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SWIFT-Code: PBNKDEFF
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| Die Spenden sind steuerlich absetzbar*. |
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*Wir sind wegen Förderung wissenschaftlicher Zwecke nach §52 Abs. 2, Nr. 1 AO durch Bescheinigung des Finanzamtes für Körperschaften I in 13347 Berlin, Gerichtsstr. 27 StNr. 27/640/51035 als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 17.12.2002 bis auf weiteres nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetztes von der Körperschaftssteuer befreit.
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